Organe der Personalvertretung

Dienststellenversammlung

Dienststellenausschuss (Vertrauenspersonen)

Dienststellenausschuss (DA) (Vertrauenspersonen)

Der Dienststellenausschuss ist die Personalvertretung an der Dienststelle, sein/e Verhandlungspartner/in ist die Schulleiter/in.

Der DA hat das Recht auf Mitwirkung, die Herstellung des Einvernehmens und Mitteilungen usw. (§9 PVG)

Zum Beispiel bei der Erstellung der Lehrfächerverteilung, des Stundenplanes, von Suppliergrundsätzen, bei der Vergabe von Belohnungen, Genehmigung von Fortbildungen, bei Einzelpersonalangelegenheiten, bei Änderungen von Arbeitsbedingungen, Einführung neuer Arbeitsmethoden usw.

Dem DA obliegt auch die Vertretung von Einzelanliegen, die an ihn herangetragen werden und die nicht gegen die Interessen anderer Kolleg/innen gerichtet sind.

Der DA sorgt für Einhaltung bestehender Gesetze/ Lehrer/innenrechte im Interesse der Kolleg/innen.

 

Fachausschuss (FA)

Personalvertretung auf Landesebene, der Verhandlungspartner ist der Landesschulrat bzw. SSR

Aufgaben:

Grundsätze für WE-Vergabe, Verträge u.a.

Begutachtung von Erlässen des LSR/SSR

Stellungnahme zu Leiterbestellung (inwieweit BDG-konform) und in einigen Bundesländern stimmberechtigtes Mitglied in der Objektivierungskommission

Verhandlungen über Nichteinigungen auf Ebene DA/Direktion

Einzelpersonalangelegenheiten auf DA- oder Bedienstetenwunsch

 

Zentralausschuss (ZA) AHS, BMHS

Personalvertretung auf Bundesebene, der Verhandlungspartner ist das bmukk

Aufgaben:

Begutachten von Bundesgesetzen und Verordnungen des bmukk

Verhandlung von Nichteinigungen auf Ebene FA/LSR oder SSR

Personalvertretung und Gewerkschaft – zwei Schienen der Interessens-vertretung

von: Josef Innerwinkler

Das System der Sozialpartnerschaft sieht eine Vertretung der Interessen der Bediensteten gegenüber dem Arbeitgeber vor. Auf betrieblicher Ebene übernehmen diese Aufgabe die Betriebsrätinnen und Betriebsräte, gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsverfassungsgesetz.

Für Bedienstete im öffentlichen Dienst wahren diese Aufgabe die PersonalvertreterInnen, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Ihre Rechte und Pflichten sind im Bundespersonalvertretungsrecht geregelt. Grundsätzlich sind sie aufgefordert, die beruflichen, kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der Bediensteten zu vertreten. Die Vertretung erfolgt an den jeweiligen Dienststellen. Verhandlungspartner der PersonalvertreterInnen ist der/die jeweilige DienststellenleiterIn.

Am 26. und 27.11.2014 finden in Österreich Personalvertretungswahlen statt. Wahlberechtigt sind alle KollegInnen, die seit mindestens 15. September 2014 Bundesbedienstete/r sind und am 27. November 2014 (noch) in einem aktiven Bundesdienstverhältnis stehen. Sie wählen n an den Dienststellen (Schulen) den jeweiligen Dienststellenausschuss (DA), bei den Landesschulräten den Fachausschuss (FA), beim Bundesministerium für Bildung und Frauen den Zentralausschuss (ZA).

 

Neben der Personalvertretung bilden die gewerkschaftlichen Organe die zweite Schiene der Interessensvertretung: an der Schule der gewerkschaftliche Betriebsausschuss (GBA), auf Landesebene die Landessektion, insbesondere die Landesleitungen (LL), und auf Bundesebene die Bundessektionen und deren Leitungen (BL). Die Gewerkschaften der LehrerInnen (Sektion 14 BMHS, Sektion 11 AHS, Sektion 10 APS etc.) bilden mit denen der anderen öffentlich Bediensteten die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD, 27 Sektionen). Die GÖD ist als Gewerkschaft Teil des ÖGB (7 Einzelgewerkschaften). Die Gewerkschaften sind Verhandlungspartner gegenüber der Arbeitgeberseite, was Arbeitsbedingungen etc. betrifft. In arbeitsrechtlichen Konflikten bieten sie ihren Mitgliedern Rechtsschutz.

Die Gewerkschaft handelt auf der Grundlage des Vereinsgesetzes als Verein zur Interessenswahrung seiner Mitglieder. Sie ist ein freiwilliger Zusammenschluss. In der österreichischen Realverfassung ist der ÖGB freilich nicht irgendein Verein, sondern über das System der Sozialpartnerschaft stark in die „Gestaltung“ der Lebensverhältnisse in dieser Gesellschaft eingebunden. Aus dieser Tradition heraus entwickelte der ÖGB ein staatstragendes Grundverständnis seiner Politik, was natürlich noch nicht per se schlecht sein muss, es sei denn, man vergisst darüber, die Interessen der Mitglieder zu vertreten.

Der ÖGB selbst ist überparteilich. Ein Mitglied kann dem ÖGB bzw. einer Einzelgewerkschaft beitreten, ohne sich politisch zu binden. De facto ist der Einfluss der Parteipolitik im ÖGB jedoch sehr groß. Die sozialdemokratische Fraktion (FSG) dominiert den ÖGB und die christliche Fraktion (FCG) die GÖD. ÖAAB/ FCG beherrschen insbesondere die LehrerInnengewerkschaften.

Kehren wir zur Verdeutlichung noch einmal zur Unterscheidung zwischen Personalvertretung und Gewerkschaft zurück: So hilft einem die Personalvertretung z.B. dabei, einen besseren Vertrag zu bekommen (unbefristeter Vertrag etc.), welche Verträge es aber überhaupt gibt, das heißt, in welchem Rahmen die PersonalvertreterInnen sich für die LehrerInnen einsetzen können, das entscheiden die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber (in diesem Fall also, dass es überhaupt befristete Verträge gibt). Ob wir LehrerInnen ein Sparpaket zu akzeptieren haben oder ob wir uns dagegen wehren (Streik etc.), das entscheidet die Gewerkschaft, nicht die Personalvertretung (freilich hat es auch immer wieder Streiks gegeben – wenn auch in Österreich nur selten –, die von den Beschäftigten ausgegangen sind und denen sich die Gewerkschaften erst später angeschlossen haben). Der gewerkschaftlichen Interessensvertretung wären also im Prinzip – im Gegensatz zur Personalvertretung – keine Grenzen gesetzt, und sie könnte eifrig und unablässig an der Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen werkeln. Dass davon nicht die Rede sein kann, hängt von zahlreichen Faktoren ab, nicht zuletzt von der Parteiabhängigkeit der großen Fraktionen.